Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Es geht bei der Debatte, die wir heute führen, Frau Kollegin Göring-Eckardt, um weit mehr als nur um ein Symbolthema. Es geht aus meiner Sicht um die entscheidende Frage, ob wir weiter erfolgreich Kurs halten bei unserer Strategie der klaren Steuerung, aber auch der Begrenzung der Zuwanderung in unser Land.
Wir waren in den letzten beiden Jahren außerordentlich erfolgreich; das möchte ich an dieser Stelle betonen. Wir hatten im letzten Jahr nur ein Fünftel so viele Asylbewerber wie 2015. Das ist ein klarer Erfolg, und der kommt nicht von ungefähr; denn er resultiert – darauf dürfen wir von der vormaligen Großen Koalition durchaus ein Stück weit stolz sein – aus richtigen gesetzgeberischen Weichenstellungen. Wir haben das Asylpaket I und das Asylpaket II verabschiedet sowie ein Datenaustauschverbesserungsgesetz, ein Integrationsgesetz, das sich wirklich sehen lassen kann, und ein Gesetz zur Einstufung mehrerer Länder als sichere Herkunftsstaaten, und wir haben Grenzkontrollen eingeführt. Also: Der Umstand, dass wir im letzten Jahr nur 200 000 humanitäre Migranten und damit nur ein Fünftel der Zahl von 2015 hatten, ist ein Erfolg der Großen Koalition.
Jetzt geht es bei der Frage des Familiennachzugs darum, ob wir im Jahr 120 000 Personen nachziehen lassen wollen. Ich sage ganz offen: Das wäre aus meiner Sicht eine deutliche Überforderung unserer Kommunen. Deswegen sehen wir uns bei dem Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, im Einklang mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Das wäre eine Überforderung des Arbeitsmarktes und auch eine Überforderung des Wohnungsmarktes.
Ich bin der festen Überzeugung, sehr verehrte Frau Kollegin Högl und sehr geehrter Herr Kollege Lischka, dass der Kompromiss, der vor einer Woche gefunden wurde, durchaus gut und sehenswert und im Sinne aller drei Verhandlungspartner ist. Es bleibt bei der Festlegung, dass es keinen individuellen Anspruch für eingeschränkt schutzbedürftige Personen auf Familiennachzug gibt; aber wir schaffen eine durchaus großzügigere Härtefallregelung als bisher. Es gibt ja schon heute eine Härtefallregelung nach § 22 Aufenthaltsgesetz. Von dieser Härtefallregelung haben bislang pro Jahr aber – das ist wirklich bedenklich – weniger als 100 Personen Gebrauch gemacht. Deswegen glaube ich, dass diese Kontingentierung auf 12 000 Personen im Jahr durchaus angemessen und sachgerecht ist, insbesondere um schwere Härtefälle abzubilden. Und die gibt es.