Was Gespräche angeht, gibt es einen exekutiven Bereich der Eigenverantwortung einer Bundesregierung. Wir geben ja grundsätzlich nicht über alle Gespräche, die wir führen, Auskunft. Das ist wesentlich; denn wenn ein Gesprächsgast den Eindruck hat, dass alles, was gesprochen wird, grundsätzlich öffentlich wird – stellen Sie sich das mal bei ausländischen Staatsgästen vor –, wäre ein vertrauliches Gespräch ja gar nicht möglich. Da kann man zwischen dem einen oder anderen externen Gast aus meiner Sicht gar nicht beliebig unterscheiden. Deshalb gibt es diesen Bereich der exekutiven Eigenverantwortung. Innerhalb dieses Bereiches ist es auch eine Frage der Selbstorganisation, wie und in welchem Umfang man darüber Aufzeichnungen führt.