Herr Kollege, wenn Sie mir richtig zugehört hätten, hätten Sie bemerkt, dass ich mich inhaltlich mit Ihren Argumenten und der Begründung Ihres Gesetzentwurfs auseinandergesetzt habe. Ich habe nicht gesagt, dass ich es ablehne, weil es von Ihnen kommt.
Nein, ich habe Ihnen das beschrieben. Sie werden von mir gleich sogar noch Weiteres dazu hören, warum wir das inhaltlich konkret ablehnen. Von daher gibt es von meiner Seite kein Problem, und von daher sehe ich an dieser Stelle auch keinen Konflikt. Ich werde gleich sogar noch erläutern, warum die Optionspflicht aktuell weiter besteht. Sie sollten sich einmal intensiver und auch inhaltlich mit den Gesetzen dieses Landes auseinandersetzen und nicht nur pauschal in Überschriften und Buzzwords denken.
Wir waren beim Punkt der statistischen Daten. Es gibt in Deutschland genauso viele türkische wie russische Doppelstaatler. Aber das verschweigen Sie einfach. Warum? Weil Sie dann die Russen als einer „fremdstaatlichen“, „nichtaufgeklärten Lebenskultur entstammend“ bezeichnen müssten, so wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf mit den Türken machen. Dieser Doppelmoral kann man nicht zustimmen.
Für die Union hat eine Staatsbürgerschaft vor allen Dingen auch etwas mit Stolz, Verantwortung und Werten zu tun. Aber diese Worte kommen in Ihrem Gesetzentwurf gar nicht vor. Sie sind nur vom Negativen geprägt.
Es liegt auf der Hand, dass die Hand, die diesen Gesetzentwurf geschrieben hat, von Hass geführt wurde.
Wenn Sie einen Blick in das aktuelle Ausländerrecht werfen würden, würden Sie feststellen, dass die Optionspflicht im Grundsatz bestehen bleibt. Denn es kann nur derjenige einen doppelten Pass erhalten, der sich integriert hat. Dafür haben wir ganz harte Kriterien definiert, die sich an der Dauer des Aufenthaltes, am Spracherwerb und auch am Stand der Ausbildung orientieren. Grundsätzlich muss man sich also entscheiden, es sei denn, man hat gewisse Ausnahmetatbestände erfüllt, die davon zeugen, dass man ein Bekenntnis zu diesem Land und seinen Werten abgelegt hat.
Ich darf abschließend für die Unionsfraktion feststellen: Wir sind grundsätzlich für die Beibehaltung der Optionspflicht bis zum 23. Lebensjahr. Sie ist für uns eine Kernforderung, und wir werden dafür sorgen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft weiterhin für die Werte Freiheit, Stolz und Verantwortung steht und die Bürgerinnen und Bürger sich dahinter versammeln können.
Vielen Dank.