Frau Keul, Sie haben mich wie üblich bewusst falsch verstanden.
In der Sache stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Natürlich sind die Militäroffensive und das Überschreiten der syrischen Grenze völkerrechtlich nicht legitimiert gewesen, und damit ist auch der Einmarsch als solcher völkerrechtswidrig. Deshalb besteht die Forderung, die wir und die Europäische Union gegenüber der Türkei erheben, sich unmittelbar und sofort zurückzuziehen.
Die Frage, die ich dem türkischen Kollegen gestellt habe, ist, ob er denn beabsichtige, sich überhaupt zurückzuziehen, völlig unabhängig davon, dass schon die Invasion völkerrechtswidrig gewesen ist. Das hat er dort bejaht, ohne mir einen Zeitrahmen zu nennen, in welchem dies dann auch stattfinden wird.