Voneinander zu lernen, das ist doch das Ziel der Debatte. – Was sagen denn Sie zu Randnummer 63 des Urteils, das ich ebenfalls gelesen habe? Dort wird ausgeführt:
In einer weiteren Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung zu Anträgen der Bundestagsfraktion Die Linke (BTDrucks 18/3549, 18/1115) und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BTDrucks 18/1963) wird dargelegt, dass die Forschung zu Sanktionen positive arbeitsmarktpolitische Wirkungen zeige, insbesondere den beschleunigten Übergang in Beschäftigung. Leistungsminderungen könnten die richtigen Anreize setzen und auch Verhaltensänderungen bewirken.
Und so weiter. Sie haben ja vorgegeben, den gesamten Text gelesen zu haben. – Was wollen Sie denn eigentlich erreichen mit einer komplett sanktionsfreien Hartz-IV-Auszahlung, und wie reagieren Sie dann auf das eigentliche Prinzip des Hartz-IV-Systems, auf das Prinzip des Förderns und Forderns, das wir ja beide falsch finden? Dass die Leute möglichst bald wieder zu tun haben, dass sie möglichst bald wieder eine Arbeit aufnehmen, das muss das Ziel eines Systems sein. Im Hartz-IV-System geht das nur mit Sanktionen. Was sagen Sie gegen das Argument, das selbst im Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter den Randnummern 62 und 63 niedergelegt ist, dass das positive arbeitsmarktpolitische Wirkungen hat?