Vielen Dank, Frau Ministerin. – Aus Ihrem Haus liegt ein Referentenentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vor. Im Vorfeld hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mehrere Monate gearbeitet und einen Bericht vorgelegt, der mehrere Formulierungsvorschläge enthält.
Ich möchte Sie fragen: Warum haben Sie sich bei der Bandbreite der vorgeschlagenen möglichen Formulierungen in Ihrem Vorschlag für die in der Substanz schwächste Formulierung entschieden, über die beispielsweise der Deutsche Kinderschutzbund sagt, dass sie in der Substanz und in ihren Auswirkungen hinter die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückfällt?