Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, es liegt seit einigen Wochen ein Referentenentwurf aus dem Haus der Justizministerin zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vor. Es gibt an dem Formulierungsvorschlag starke Kritik seitens der Kinderrechteverbände, aber auch von Verfassungsrechtlern und Verfassungsrechtlerinnen, die sagen: Die vorgeschlagene Formulierung liegt weit unterhalb dessen, wozu uns die UN-Kinderrechtskonvention verpflichten würde, und auch unterhalb dessen, was bereits durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne der Kinder normiert ist.
Ich würde Sie gerne als Familienministerin um Ihre Einschätzung der Formulierung, insbesondere mit Blick auf die Frage der Vorrangstellung des Kindeswohls und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, bitten.