Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Ihnen ist bekannt, dass die Vorschrift in den 80ern schon mal existierte und nach fünf Jahren abgeschafft wurde, zum Teil durchaus wegen grundgesetzlicher Bedenken, aber auch wegen deren Irrelevanz, weil über die Undefiniertheit des bloßen Gutheißens kaum ein Nachweis erfolgen konnte. Natürlich sind gewisse Äußerungen auch jetzt schon strafbewehrt; ich habe die beiden Paragrafen erwähnt. Es gibt noch die Volksverhetzung. Das teilt natürlich auch die AfD. Aber Sie gehen hier einen sehr gefährlichen Weg, wenn durch die Rechtsprechung gegebenenfalls in das Recht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen wird und dann alles im Nachhinein durch eine Aufhebung wieder aufgefangen werden muss, vielleicht dieses Mal nach nur wenigen Monaten. Deswegen meine Frage: Sind Sie vielleicht auch in Zukunft bereit, Grundrechte über solch ungenaue Formulierungen einzuschränken?
Mittwoch, 11. Dezember 201919. Wahlperiode, 133. SitzungBefragung der Bundesregierung
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