Was strafbar ist, regelt der Bundesgesetzgeber, und das ist auch entsprechend normiert. Wie es in den einzelnen Ländern in Bezug auf geringfügige Mengen bzw. Mengen für den Eigengebrauch gehandhabt wird, ist dann wiederum Aufgabe der zuständigen Gerichte. Die Strafbarkeit ist selbstverständlich bundeseinheitlich geregelt; und so soll und wird es auch bleiben. Aber, wie gesagt, die Ausgestaltung ist Gegenstand von Gerichtsentscheidungen.
PVizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Ministerin. – Herr Movassat.