Ich sage es noch mal: Die Strafbarkeit ist schon heute bundeseinheitlich geregelt. Bei der Auslegung, wann verfolgt wird und wann nicht, gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede. Ich muss zugeben: Es steht nicht ganz oben auf meiner Agenda, die Bestimmung einer bundeseinheitlich geringen Menge für Cannabiskonsum auf die Tagesordnung zu setzen.
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Niema Movassat [DIE LINKE]: Denken Sie mal darüber nach!
PVizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt lasse ich noch eine Frage zu. Die Fragestellerin ist nach unserer Reihung Ulle Schauws.