Ich sage es noch mal: Die Strafbarkeit ist schon heute bundeseinheitlich geregelt. Bei der Auslegung, wann verfolgt wird und wann nicht, gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede. Ich muss zugeben: Es steht nicht ganz oben auf meiner Agenda, die Bestimmung einer bundeseinheitlich geringen Menge für Cannabiskonsum auf die Tagesordnung zu setzen.