Herzlichen Dank für die Frage. – Es ist tatsächlich so, dass wir als Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Rechtsgutachten dieses EuGH-Urteil und die Begründung ausgewertet haben. Im Grunde sind wir der Auffassung, dass es auch zu Veränderungen im deutschen Recht kommen muss, weil wir im Moment nur Aufzeichnungspflichten in schwarzarbeitsgeneigten Bereichen haben. Angesichts der Tatsache, dass sich das EuGH-Urteil nicht auf die Arbeitszeitrichtlinie bezieht, sondern sogar auf europäische Grundrechte, sind wir der Meinung, dass wir dem Urteil in Deutschland Rechtstaten folgen lassen müssen. Das Gutachten liegt jetzt vor. Wir reden mit den Sozialpartnern über die Frage, wie wir das umsetzen.
Mir ist eins wichtig – das EuGH-Urteil ist richtig –: Wir müssen gucken, dass es ein Arbeitnehmerrecht ist, dass es ein Bürgerrecht von Beschäftigten ist, dass sie fair behandelt werden, ihre Arbeitszeiten verlässlich überprüfbar sind. Aber ich sage auch: Wir müssen gucken, dass wir dieses Recht verhältnismäßig umsetzen, das heißt, nicht überall die Stechuhr einführen. – Da finden wir, glaube ich, auch etwas Moderneres; darüber werden wir reden.
Es gibt ein zweites Gutachten, von dem ich gehört habe; das hat der Bundeswirtschaftsminister auf den Weg gebracht. Das ist noch nicht veröffentlicht, wird nach den Regeln aber sicherlich genauso veröffentlicht werden wie das Gutachten meines Hauses. Wir werden die Rechtsauffassungen nebeneinanderlegen. Wir werden mit den Sozialpartnern reden. Wir werden natürlich europäisches Recht einhalten.