Liebe Kollegin Müller-Gemmeke, zum einen stimmt es nicht ganz: Wir beraten eine Fülle von Gesetzen, einige mit unmittelbarem Pandemiebezug. Ich bin übrigens der Meinung: Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat durchaus einen. Wir schließen zum Beispiel ja morgen im Bundestag auch die Beratung zum Gesetz Digitale Rentenübersicht ab und verändern das Wahlrecht für die Sozialversicherungen, verbessern die Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Es ist also nicht so, dass wir nur Pandemiebekämpfungsgesetze machen, sondern noch eine ganze Menge mehr. Aber wir machen auch viel in diesem Bereich; darauf habe ich vorhin hingewiesen.
Zur Frage der Arbeitszeitaufzeichnung in diesem Punkt: Wir haben die Rechtslage in Deutschland, dass es Arbeitszeitaufzeichnungspflichten gibt für Schwarzarbeit gefahrgeneigte Betriebe. Sie kennen noch die Debatte, die es damals um den Mindestlohn, als er eingeführt wurde, und die Dokumentationspflichten gegeben hat. Wir haben darüber hinaus auch eine Aufzeichnungspflicht für Überstunden; darauf habe ich vorhin hingewiesen.
Wir prüfen jetzt auf Basis des Urteils, was es an Umsetzungsnotwendigkeiten gibt, nicht nur juristisch, sondern dann auch die Frage, wie man es umsetzt. Denn darin sind wir uns sicherlich einig: Verlässliche Arbeitszeitdokumentation muss nicht immer nur die Stechuhr sein, sondern es gibt modernere Methoden, die auch verhältnismäßig sind.
Wir müssen auch noch Fragen klären, die den Sozialpartnern wichtig sind, auch den Gewerkschaften und den Arbeitgebern, zum Beispiel, wie wir mit Vertrauensarbeitszeit umgehen. Das ist alles also gar nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Deshalb prüfen wir nicht nur innerhalb der Bundesregierung, sondern sind zur Umsetzung des Urteils mit den Sozialpartnern im Gespräch.