Frau Kollegin Ferschl, der Bundesregierung insgesamt, auch meinem Ministerium, lasse ich alles Mögliche vorwerfen, aber nicht, dass es faul ist. Wir haben dieses Parlament mit sehr, sehr vielen Gesetzentwürfen beglückt und auch viele davon verabschiedet. Richtig ist – das gilt gerade in diesem Pandemiemodus –, dass zum Beispiel die veränderten Regeln zur Kurzarbeit beschlossen wurden, mehrfach gesetzgeberisch das Arbeitsschutzkontrollgesetz geändert wurde, der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, das SodEG und viele andere Dinge mehr.
Es ist aber auch richtig: Wir haben noch eine ganz Menge vor an dieser Stelle. Das betrifft auch die drei angesprochenen Themen. Das betrifft die Frage des Arbeitsrechtes. Da ist der Koalitionsvertrag der Meinung, dass wir die sachgrundlose Befristung an dieser Stelle eindämmen sollen. Das wird als Gesetzentwurf noch kommen. Bei der Evaluierung des Mindestlohns bin ich gesetzgeberisch gebunden, das noch in diesem Jahr vorzulegen. Das ist auch beauftragt; das sieht das Gesetz aus 2015 vor. In der Frage des Arbeitszeiturteils sind wir seitens der Bundesregierung in der Prüfung. Es ist ein Urteil auf ein spanisches Unternehmen. Wir prüfen es auf die Frage der Notwendigkeiten, was das für Deutschland bedeutet, und auch die Frage der Umsetzung. Dazu sind wir auch mit den Sozialpartnern im Gespräch.
Aber eins will ich Ihnen noch sagen: Überstunden müssen heute schon aufgezeichnet werden. Das ist die Rechtslage in Deutschland.