Auch nicht. – Kommen wir zurück zum Thema und zu der Situation der Frau. Wenn die Frau die Frage mit Ja beantwortet – das tun im Übrigen bei weitem nicht alle Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind –, dann muss sie zur Pflichtberatung. Wenn sie nach dieser Pflichtberatung immer noch den Abbruch machen lassen will, wird ihr, je nach Bundesland, keine Ärztin oder Klinik genannt, die den Eingriff vornehmen kann. Dann beginnt die Frau zu recherchieren, wo der Eingriff gemacht werden könnte, und landet schlimmstenfalls auf so widerlichen Seiten wie babycaust.de .
Zurück zu der Frau. Wenn sie dann endlich einen Arzt gefunden hat, muss sie dort noch vor Ende der zwölften Schwangerschaftswoche einen Termin erhalten. Sie weiß zu diesem Zeitpunkt übrigens immer noch nicht, wie der Abbruch vorgenommen wird, ob mit Medikamenten oder durch eine Kürettage. Sie weiß auch nicht, wie der Ablauf in der jeweiligen Praxis ist, ob sie jemanden mitbringen kann, welche Risiken welche Methode hat; denn das alles kommt in der Pflichtberatung überhaupt nicht vor; das können nur die Ärzte machen.
Frauen, die auf dem Land leben, haben ein noch größeres Problem. Die Beratungsstellen sind weiter entfernt, und für den Eingriff müssen die Frauen bis zu 150 Kilometer – einige sogar noch mehr – zurücklegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind Gesetzgeber, und wir sind auch dafür verantwortlich, dass das Recht auf Gesundheit durchgesetzt wird.
Es muss doch in unser aller Interesse sein, dass eine Frau sich so umfänglich wie möglich informieren kann.
Auf der Fachkonferenz der FDP hat mich die Aussage einer jungen Frau sehr beeindruckt. Ich will sie hier kurz zitieren: Wie absurd ist es eigentlich, dass alle möglichen Falschinformationen im Netz verbreitet werden können und nur diejenigen, die am meisten Ahnung haben, die Einzigen, die konkrete Infos zu Eingriffen und Ablauf geben können, bestraft werden? – Recht hat sie!
Ich frage auch: Welches Frauenbild verbirgt sich eigentlich dahinter, wenn behauptet wird, dass eine Frau sich aufgrund von Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet? Das ist doch komplett irre. Ich kenne keine Frau, die sagen würde: Was für eine coole Werbung. Jetzt mache ich mal einen Schwangerschaftsabbruch.
Wir Frauen wollen selbstbestimmt entscheiden, ob wir eine Schwangerschaft austragen oder nicht. Wir brauchen dafür gute Informationen. Die Voraussetzung dafür ist die Streichung des § 219a. Packen wir das endlich an!