Der Vertrag, den Sie zitiert haben, ist natürlich nicht obsolet. Ohne dass ich jetzt in die juristischen Feinheiten einsteigen will: Wenn im Rahmen einer Übung Verlegungen und entsprechend auch wieder die Rückverlegungen erfolgen, dann verletzt das nicht den Vertrag, so wie Sie ihn eben zitiert haben.
PVizepräsidentin Claudia Roth: Rückfrage? – Das ist jetzt die 30-Sekunden-Chance.