Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, das Thema ist aktuell. Die Zeit ist knapp.
Das Einfachste, was man machen kann, ist, dass Sie erstens unserem Gesetzentwurf vom November 2019, Drucksache 19/15074, zustimmen, der nur eine kleine Änderung an dem jetzigen Wahlrecht beinhaltet, nämlich die Frist für die Kandidatenaufstellung um drei Monate hinauszuschieben. Ansonsten laufen wir am 25. März vor die Mauer, weil dann nichts mehr geht; denn dann gilt nach geltendem Wahlrecht die neue Kandidatenaufstellung. Das könnten Sie machen. Sie haben es zweimal im Ausschuss verschoben. Stimmen Sie dem zu, da ist inhaltlich noch gar nichts geändert.
Zweitens. Die Bertelsmann-Stiftung hat vor der Bundestagswahl 2017 gesagt, das seit 2013 geltende Wahlrecht zum Deutschen Bundestag sei ein „Parlamentsvergrößerungsgesetz“ – Wortzitat der Professoren Grotz und Vehrkamp. Das Wahlergebnis hat diese Prognose genauestens bestätigt. Auch die Kollegen von der Bertelsmann-Stiftung haben gesagt, dass wir nach der nächsten Bundestagswahl über 800 Mandate hätten, weil sich nun einmal die demoskopischen, die politischen Verhältnisse geändert haben.
Drittens. Der im November von den übrigen Oppositionsparteien vorgelegte Gesetzentwurf – lieber Herr Ruppert, stilisieren Sie es nicht so hoch – ist keine Lösung.
Sie sind also im Grunde, was die Lösungskompetenz angeht, auf dem Niveau Ihres Kollegen von der CDU; Sie haben nämlich auch keine Lösung.
– Auf dem Niveau von Ihnen, Herr Grosse-Brömer.
– Ich weiß nicht, wer von Ihnen sich da jetzt benachteiligt fühlt. Das müssen Sie untereinander ausmachen.
Ihr jetziges Modell sieht 648 Sitze vor; Sie sehen, dass es keine Lösung ist. Das Thema der Wahlkreisgröße kommt hinzu – das ist angesprochen worden –; das ist ein rationaler Einwand. Sie müssten alle Wahlkreise in der Bundesrepublik Deutschland neu einteilen, und das bis zum 25. März. Sie glauben doch nicht, dass Sie das hinkriegen.
Ich sage Ihnen in aller Klarheit: Sie wissen, dass Sie das nicht hinkriegen, deshalb machen Sie hier eine Alibiveranstaltung und behaupten, Sie wären die Problemlöser, obwohl Sie wissen, dass Sie keine Lösung haben.
Viertens. Das Problem im jetzigen System ist ein unauflöslicher Konflikt zwischen dem Direktwahlsystem und dem tragenden Prinzip der Verhältniswahl. Die partielle Direktwahl muss gegenüber der Verhältniswahl zurücktreten. Das eine muss oben, das andere muss unten sein.
Jetzt sage ich Ihnen, was viele von Ihnen vielleicht gar nicht wissen: Allein sieben Überhangmandate der CSU, einer Partei mit 6,17 Prozent aller gültigen Zweitstimmen, verursachen 107,8 Ausgleichsmandate. Meine Damen und Herren, diese Expertise und auch die Zahl können Sie in mehreren wissenschaftlichen Darstellungen finden. Das müssen Sie sich vorstellen. Das bedeutet: Das personalisierte Verhältniswahlrecht, das wir haben, wird hier in ein Mehrheitswahlrecht mit Verhältnisausgleich umgebogen. Das ist eine Perversion, und die klugen Leute unter Ihnen werden das auch wissen und auch berechnet haben. Der Kult um das Direktmandat muss entzaubert werden. In Berlin hat eine Kollegin mit 22,5 Prozent das Direktmandat erworben. Das heißt, 88 Prozent wollten die Kollegin gar nicht.
Sie ist aber die direkt gewählte Abgeordnete geworden und ist jetzt die Anbindung des politischen Systems an den Wahlkreis. Also, eine echte, einfache Wahlkreismehrheit haben nur ganz wenige errungen. Das alles hat mit direkter Demokratie – Sie können sie hier verbal hochstilisieren – nichts zu tun.
Fünftens. Die Lösung ist erstens die Beibehaltung der Wahlkreise,
dann können wir das handwerklich nämlich schaffen.
Zweitens. Wir begrenzen die Direktmandate pro Bundesland auf die Anzahl, die der jeweiligen Partei nach ihren Zweitstimmen als Mandate zustehen. Wie geht das? Es klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Die nach Stimmen oder Prozentzahl schwächsten Direktbewerber, diejenigen mit 22, 23, 24 Prozent , kommen nicht zum Zuge.
Das ist hoch demokratisch und very simple.
Das könnten wir ganz schnell umsetzen.
Dies alles steht in unserem Sachantrag vom 16. Oktober 2019, Drucksache 19/14066. Ich habe diesen Vorschlag bereits vor Weihnachten 2018 gemacht. Sie schaffen es zwar, zu behaupten, es liege kein Vorschlag auf dem Tisch. Lieber Herr Ruppert, es liegt einer auf dem Tisch. Sie wissen, dass er vorlag, und er war immer besser als der von Ihnen. Das tut mir leid, dafür kann ich nichts; das liegt an der Klugheit meiner Mitarbeiter.
Schließlich sage ich Ihnen: Das ifo-Institut hat genau diese Grundstrukturidee, die ich Ihnen gerade dargelegt habe, vor wenigen Wochen ebenfalls ausgegraben. Das Gleiche hat die Bertelsmann-Stiftung in einer ganz neuen Zeit ausgegraben. In den Zeitungen steht, dass die Bertelsmann-Stiftung vor einigen Tagen bei den anderen Oppositionsparteien war, den Vorschlag – im Kern identisch – vorgestellt hat, und es sei kein Widerspruch der anderen kleinen Parteien erfolgt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können das auch nachlesen in einem Aufsatz in einer juristischen Fachzeitschrift, dem „Archiv des öffentlichen Rechts“, von Herrn Professor Meyer, der früher Präsident der Humboldt-Universität –