Nein, Herr Höferlin, da haben Sie mich falsch verstanden. Ich vermute fast, dass Sie mich absichtlich falsch verstanden haben.
Es geht um Folgendes: Ich habe klar gesagt, dass wir uns hier im Parlament natürlich erstens darüber verständigen müssen, wo solche Gesichtserkennungsmaßnahmen örtlich ermöglicht werden sollen, wo die Bundespolizei solche Maßnahmen einsetzen darf.
Zweitens müssen wir uns natürlich auch darüber verständigen, welche Straftaten, welche Fahndungsdateien letztlich als Grundlage dafür herangezogen werden sollen.
Wenn an Bahnhöfen und Flughäfen, wo ein besonderes Gefährdungspotenzial besteht, eine solche Videoüberwachung vorgenommen wird, hat das natürlich eine generalpräventive Wirkung.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, lieber Herr Höferlin: Das deckt sich auch mit der Wahrnehmung einer Mehrzahl in der Bevölkerung. – Ich lasse mich lieber ohne weitere Konsequenzen von einer solchen Videokamera aufnehmen, als dass ich mich auf einem Bahnhofsvorplatz verprügeln lasse.
Deshalb hat es diese Wirkung. Das ist doch überhaupt nicht zu bestreiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kuhle ist auch darauf eingegangen, dass wir sehr erfolgreiche Probemaßnahmen am Bahnhof Berlin-Südkreuz hatten. Sie sind auch auf die Fehlerquote dort eingegangen
und darauf, was das für die praktische Arbeit der Polizei bedeutet. Ich will Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie das entsprechende Gutachten durchlesen, werden Sie sehen, dass Sie, wenn Sie unterschiedliche Softwaresysteme miteinander verbinden, keine Fehlerquote von 0,5 Prozent haben,
sondern von 0,00018 Prozent.
Und am Ende entscheiden immer noch Polizisten, was damit passiert. Insofern ist Ihr Argument entkräftet.
Es ist doch vollkommen klar, dass wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in eine Novelle des Bundespolizeigesetzes miteinbeziehen werden. Es ist auch deshalb überhaupt keine Frage, weil es nicht um eine flächendeckende Überwachung geht, sondern weil es um die gezielte, intelligente Videoerkennung geht
und um nichts anderes.
Wenn man tatsächlich lieber Polizisten einstellt, als diese Technik anzuwenden, dann kann ich nur sagen: Das eine tun und das andere nicht lassen. – Wir haben in der Vergangenheit, in der letzten Legislaturperiode, 10 000 zusätzliche Stellen bei den Bundessicherheitsbehörden geschaffen.
Wir haben in dieser Legislaturperiode die Schaffung von zweimal 7 500 zusätzlichen Stellen für Polizeibeamte beschlossen und die Mittel bundesseitig auch tatsächlich durchetatisiert. Wir tun beides. Aber es reicht nicht, mehr Polizisten zu haben. Sie brauchen auch die Instrumentarien, um ihre Arbeit vernünftig und gut erledigen zu können.