Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte bei Frau Dörner anschließen, allerdings nicht bei der Frage der Vorrangstellung des Kindeswohls, sondern bei der Frage der Beteiligung. Wie Sie wissen, habe ich beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten in Auftrag gegeben, der zu der Erkenntnis gekommen ist – das ist ja für uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages durchaus maßgeblich –, dass insbesondere der Formulierungsvorschlag 1 der Bund-Länder-Kommission – das ist der, den sich die Bundesregierung nun zu eigen macht und der am wenigsten weit geht, mithin also gar kein Kompromiss, sondern die dünnste Variante, die auf dem Tisch lag –, „bezüglich der Beteiligungs- und Mitspracherechte der Kinder hinter den völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen aus Art. 12 UN-KRK zurückbleibt. Daraus könnten sich Interpretationsprobleme ergeben.“
Wenn Sie sagen, Sie setzten sich dafür ein, dass das bei der Vorrangstellung des Kindeswohls noch einmal angemessen geklärt werde, setzen Sie sich dann auch dafür ein, dass beim Vorschlag der Bundesregierung, bevor es zur Kabinettsentscheidung kommt, die Frage von Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten von Kindern ebenfalls noch einmal deutlich gegenüber diesem Vorschlag geschärft wird, der jetzt aus dem Hause Lambrecht auf dem Tisch liegt und der nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hinter den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik bei Umsetzung der UN-KRK zurückbleibt?