Sie zielen mit Ihrer Frage darauf ab, dass es gar nicht nötig wäre, das zu tun, weil ja schließlich in Artikel 1 schon von der Würde des Menschen gesprochen wird und die Kinder da bereits enthalten wären. Dieser Argumentation folgend, hätte man auch eigentlich gar nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz von Männern und Frauen verankern sollen.
Ich finde aber, dass es gut ist, dass er verankert wurde, und ich finde auch, dass wir ein Signal setzen sollten, dass Kinder eben keine kleinen Erwachsenen sind und dass es wichtig ist, ihnen in unserer deutschen Verfassung explizit Rechte zu gewähren und ihre Rechte entsprechend zu formulieren.
👏
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Kollegin Haßelmann.