Herr Kollege Hebner, es geht eben immer auch um Abgrenzungsfragen, und Abgrenzungsfragen sind nicht so einfach zu entscheiden,
wie man es zum Beispiel in einer lockeren Diskussion tut. Sie handeln nicht verantwortungsvoll – das ist völlig klar –, in dem Fall auch hier, wie ich es sehe.
Man muss feststellen: Wir arbeiten daran.
Wir sind daran interessiert, dass für beide Teile, Herr Kollege Hebner, Rechtssicherheit besteht: für den Freelancer genauso wie für das Unternehmen, das einen Freelancer beschäftigt. Das ist entscheidend. Da gibt es entsprechende Kriterien, die wir jetzt festgelegt haben.
Ich kann Ihnen den Gesetzestext ja vorlesen. Es heißt im Gesetz zur Definition der nichtselbstständigen Arbeit:
Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
So weit, so gut oder vielleicht auch so schlecht; denn man kann sich darüber natürlich ordentlich auseinandersetzen.
Aber Sie, liebe Kollegen von der FDP, drücken sich ja um die Formulierungen. Sie könnten ja auch einen Gesetzentwurf abliefern. Sie drücken sich aber um die Formulierungen.
Glauben Sie, dass Sie dann bessere Abgrenzungskriterien finden würden,
und zwar für alle Beschäftigungsverhältnisse, nicht nur für die Freelancer, sondern für alle, für die ganze Breite der Wirklichkeit des Arbeitslebens, finden würden? Da drücken Sie sich.
Deshalb: Es ist schön, dass wir über den Antrag diskutiert haben. Aber ich habe eine Bitte an die Kollegen: Einigt euch zuerst, ob die linke oder die rechte Abteilung einen Antrag einbringen darf.
Wenn ein Antrag gestellt wird, wäre es schön, wenn alle maßgeblichen Personen, auch Herr Dr. h. c. Sattelberger, mit dabei wären.
Herzlichen Dank.