Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien schreibt vor, dass eine Kabinettsbefassung erforderlich ist, wenn bei einem Thema ein allgemeines politisches Interesse vorliegt. Sind Sie jetzt der Auffassung – das entnehme ich Ihren Ausführungen –, dass das Thema trotz der bundesweiten Bauernproteste und der Auswirkungen der Düngeverordnung auf die Qualität des Grundwassers nicht von allgemeinem politischem Interesse ist? Sie haben ja eben gesagt, dass es schnell gehen musste und deshalb nicht im Kabinett behandelt werden sollte. Man könnte ja vermuten, dass es vielleicht auch etwas mit den bevorstehenden Kommunalwahlen in Bayern zu tun hat. Vielleicht sagen Sie dazu noch ein paar Worte.
Mittwoch, 4. März 202019. Wahlperiode, 148. Sitzung
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