Die fachliche Einschätzung, Großveranstaltungen abzusagen, resultiert aus der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Deutschland und in Europa. Es geht eben vor allem darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dem Virus – um es mal so zu formulieren – möglichst wenig Chance auf Verbreitung zu geben. Und die Chance für das Virus, sich zu verbreiten, ist nun mal leichter, wenn viele Menschen eng beieinander sind oder überhaupt beieinander sind: wenn sie miteinander feiern, wenn sie sich in die Arme fallen, weil sie sich über etwas freuen, etwa über ein Tor, wenn sie auf dem Weg zu einer Großveranstaltung sind und anderes mehr.
Deswegen ist die Frage, ob es in der jetzigen Phase, wo es darum geht, die Ausbreitung zu verlangsam und Ausbreitungsrisiken zu minimieren, dann nicht tatsächlich richtig ist, auf bestimmte Dinge zu verzichten – für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Daher kommt diese Empfehlung. Ich bin sehr dankbar, dass nahezu alle Bundesländer sie schon – in Teilen sogar polizeirechtlich – umgesetzt haben und sie damit auch Wirkung entfaltet.
Ich will dazusagen: Für Veranstaltungen mit unter 1 000 Teilnehmern heißt das übrigens nicht, dass sie per se stattfinden sollten. Es macht schon einen Unterschied, ob das eine Tanzveranstaltung ist, wo man untereinander eng umschlungen ist, oder ob das eine Juraprüfung ist, wo die Teilnehmer während der Prüfungssituation einen Meter auseinander sitzen. Also: Es kommt schon auf die Gegebenheiten an, auch bei Veranstaltungen mit unter 1 000 Teilnehmern.