Wir haben ja, Frau Kollegin Moll, mit dem Gutachten, das wir gerade von Herrn Professor Rothgang und seinem Team bekommen haben, zum ersten Mal eine richtige Grundlage für Personalbemessung in der stationären Altenpflege. Sie sind dort über Monate und Jahre vor Ort wirklich hinterhergegangen und haben im Alltag geschaut, welche Pflegebedarfe, übrigens auch welche nicht erfüllten Pflegebedarfe es möglicherweise gibt, um daraus eine Personalbemessung für die stationäre Altenpflege zu entwickeln.
Dabei ist das Ergebnis, dass man nicht starre Vorgaben haben sollte, wie die meisten Bundesländer sie im Moment mit einer etwa 50-prozentigen Fachkraftquote haben, sondern dass es sinnvoll ist, keine starre Vorgabe – je nachdem wie die Pflegebedürftigkeit ist – zu machen, sondern verstärkt einen Pflegekräftemix zu haben. Ein Vorschlag ist ja, dass wir zusätzliche Pflegeassistenzkräfte einsetzen, um die Personalsituation in der Pflege zu verbessern. Das heißt aber formal: niedrigerer Pflegekraftschlüssel, dafür aber deutlich mehr Personal in den Einrichtungen.
Das wird jetzt weiter umgesetzt und in der Praxis erprobt. Wir haben in der Bundesregierung in der Konzertierten Aktion Pflege mit den Verbänden einen Weg vereinbart. Mein Ziel wäre es, tatsächlich Schritt für Schritt zu genau dieser Personalbemessung zu kommen. Das ist das gleiche Thema wie bei den Hebammen: Es gelingt halt nur dann gut, wenn das Personal parallel am Arbeitsmarkt überhaupt verfügbar ist. Personalbemessung bringt dann nichts, wenn das, was an zusätzlichen Stellen entsteht und sogar finanziert ist, nicht besetzt werden kann. Deswegen müssen wir die anderen Anstrengungen parallel machen.