In Ergänzung zu dem, was ich gerade Frau Kollegin Moll geantwortet habe, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es unser Herangehen ist, dass die neue Personalbemessung in der Praxis, wie vereinbart, in ausgewählten Einrichtungen getestet wird. Professor Rothgang und andere begleiten den Einsatz dieses Instrumentes weiter, um es auf Basis des entsprechenden Gutachtens praxistauglicher zu machen.
Parallel dazu reden wir in der Konzertierten Aktion Pflege mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und allen anderen Beteiligten darüber, was gesetzgeberisch, aber auch praktisch oder im Rahmen der Selbstverwaltung zu tun ist. Wir reden übrigens auch mit den Ländern, weil Personalbemessung in der stationären Altenpflege zuvörderst auch eine Aufgabe der Landesgesetzgebung ist. Hier sind wir im intensiven Austausch.
Ich sage noch einmal: Sie können Personalbemessungsinstrumente in der momentanen Arbeitsmarktlage im Gesundheitswesen nur schrittweise einführen. Die schönste Personalbemessung bringt nichts, wenn die Stellen nicht besetzt werden können, nicht weil Geld fehlt, sondern weil es kein Personal auf dem Arbeitsmarkt gibt. Deswegen müssen wir das Schritt für Schritt machen. Das ist das Ziel.