Vielen Dank. – Ich habe eine Frage zur Situation der Vor-Ort-Apotheken. Deren wichtige Rolle in der Arzneimittelversorgung wird auch in Zeiten von Corona besonders deutlich. Meine Frage ist: Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, denen zufolge sie plant, das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken geplante Boniverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel in der GKV-Versorgung auch ohne abschließende Beurteilung durch die EU-Kommission in den Bundestag einzubringen? Wie beurteilt die Bundesregierung vorläufige oder inoffizielle Rückmeldungen aus EU-Kreisen zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit EU-Recht?