Das kann deswegen nicht bekannt sein, weil zum Ersten das Bulletin des Robert-Koch-Instituts vom 15. April, auf das Sie anspielen, sehr deutlich macht, dass die genaue Berechnung mit dem sogenannten Nowcasting-Verfahren, in das auch entsprechende Erfahrungen aus der Vergangenheit zu Meldeverhalten und Meldeverzug theoretisch und wissenschaftlich eingebaut worden sind, erst in der Zeit danach überhaupt zur Verfügung stand.
Zum Zweiten, ohne jetzt zu sehr in die Details zu gehen: Ich habe mir selbst mal nachvollziehbar aufarbeiten lassen, wie dieses R tatsächlich berechnet wird; das kann ich Ihnen gerne mal zuschicken. Da fließen viele Faktoren hinein: Die letzten drei Tage werden nicht berücksichtigt, sondern die vier Tage davor, und die werden in Vergleich gesetzt zu den vier Tagen davor. Dann wird noch hochgerechnet, welche Meldungen zeitverzögert erfolgt sind, weil wir ja auch einen Verzug haben zwischen der Laborfeststellung und der Meldung beim RKI. In die Berechnung fließen all diese Faktoren mit ein. Deswegen ist die simple Frage, ob am 23. März die Zahlen vom 20. oder 22. März bekannt waren, klipp und klar mit Nein zu beantworten.
Im Übrigen habe ich mich mit den Fraktionen gerade darauf verständigt, dass wir angesichts der Tatsache, dass wir zwei Bundesminister vor Ort haben und ein hohes Interesse des Plenums besteht, die Regierungsbefragung bis 14.30 Uhr verlängern
und dafür die nachfolgende Fragestunde ein bisschen verkürzen.
Also, jetzt hat das Wort die Kollegin Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen.