Frau Ministerin, als begeisterter Elektromobilist darf ich Sie nach dem Gesetzentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur fragen, den wir zurzeit in der Beratung haben. Ich begrüße es außerordentlich, dass wir alle inzwischen die Erkenntnis gewonnen haben, dass es nicht nur um die Ladeinfrastruktur an Tankstellen geht, sondern um wohnortnahe Lademöglichkeiten. Ich habe dem Gesetzentwurf nicht ganz entnehmen können, wie man sich das zukünftig vorzustellen hat. Im Gesetzentwurf gibt es eine Unterscheidung nach der Größenordnung der Gebäude oder danach, ob saniert oder Neubau. Wenn wir aber einen Eigentümer verpflichten, eine Ladeinfrastruktur vorzuhalten, stellt sich die Frage, um welche Form der Ladeinfrastruktur es sich handelt. Wir haben den Tesla-Supercharger, den Typ-2-Stecker, CHAdeMO, CCS und vieles andere. Wollen wir – das ist im Gesetz nicht klar geregelt – die Gebäudebesitzer dazu verpflichten, alle diese Typen vorzuhalten? Oder soll nur einer angeboten werden? In diesem Fall müsste sich der Mieter jeweils nach dem Ladesystem des Wohneigentümers richten.