Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat: Mit neuen Techniken entstehen auch neue Gefährdungen und Schädigungen von Persönlichkeits- oder anderen Rechten, an die wir vor 20 Jahren bestimmt nicht einmal gedacht hätten. Es gibt Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, die wir damals nicht für möglich gehalten hätten, etwa in der Form, dass es heute möglich ist, nicht nur Aufnahmen zu machen, sondern diese praktisch zeitgleich einer unbegrenzten Zahl von Teilnehmern im Internet verfügbar zu machen. Das hat nicht nur technisch eine andere Quantität der Verbreitung zur Folge; das hat auch rechtlich eine andere Qualität, was die Verletzung der betroffenen Persönlichkeitsrechte angeht.
Ich habe als Zivildienstleistender vor über 30 Jahren mit dem Rettungswagen Einsätze gefahren und dabei auch schlimmste Verkehrsunfälle erlebt. Auch damals gab es Menschen, die aus den Häusern oder den Fabriken nebendran hinzukamen, die mit dem Auto anhielten, um zu gucken, was dort passierte. Das waren die damals sogenannten Gaffer – eine extrem lästige und, wie ich finde, auch ziemlich unwürdige Erscheinung. Aber mit dem Handy in der Hand, mit der Verbreitung im Internet erfährt das wirklich eine ganz neue Qualität, und auf die sollten wir tatsächlich reagieren, meine Damen und Herren.
Eine völlig neue Art von Persönlichkeitsrechtsverletzung ist es auch, wenn mit diesen sehr kleinen mobilen Geräten mal eben schnell Menschen im Intimbereich abfotografiert und dann ebendiese Bilder verbreitet werden. Das war auch bisher schon strafrechtlich verfolgbar, allerdings mit entsprechendem Aufwand. Jetzt greifen wir – und das ist notwendig – in der Tat bereits dort ein, wo es um die erste Verletzungshandlung geht, um die Aufnahme selber. Diese nämlich verletzt das Opfer in seinem Schamgefühl, in seiner Intimsphäre und nicht die spätere Verbreitung, meine Damen und Herren.
Gleichzeitig müssen wir im Gesetzgebungsverfahren trotzdem darauf achten, dass wir nicht übers Ziel hinausschießen, das heißt, dass wir den Bestimmtheitsgrundsätzen, die uns hier immer abverlangt werden, tatsächlich Rechnung tragen und uns nicht nur von dem Wunsch leiten lassen, Verstöße gegen die Grundregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens strafrechtlich zu sanktionieren und diese Regeln dadurch zu schützen; das wird uns nämlich nicht gelingen. Es geht uns auch nicht um Generalprävention, das heißt die vorbeugende Wirkung von strafrechtlichen Normen, sondern es geht uns um etwas anderes: Wir müssen es hinkriegen, dass wir solche Normen gar nicht brauchen und dass das gilt, was wir früher allgemein immer als „Anstand“ bezeichnet haben, meine Damen und Herren.
Vielen Dank.