Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Sie referieren ja über die juristischen und rechtspolitischen Bedeutungen dieser Verordnungsermächtigung. Deswegen frage ich Sie an dieser Stelle: Warum haben Sie dann nicht zugelassen, dass wir im Rechtsausschuss auch eine Anhörung zu dieser sehr rechtspolitischen Frage machen, und haben darauf bestanden, dass allein der Gesundheitsausschuss sich damit befasst?