Also, erstens hat das Bundesverfassungsgericht sich ja gerade mit der Frage der Staatsfinanzierung auseinandergesetzt und seine Meinung dazu in der Form geäußert, dass es gesagt hat: Dieser Sachverhalt ist nicht gegeben. – Das Zweite ist: Ich habe Ihnen ja schon gesagt, dass ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts respektiere.
Ihre Frage gibt mir aber noch mal Gelegenheit zu einer anderen Betrachtung der Frage des Euro. Der Euro ist eine Währung, die auch global Gewicht haben soll und eher mehr Gewicht bekommen soll, als sie es heute hat, denn weniger Gewicht. Damit ist der Euro auch eine Währung, die natürlich in Relation zum Handeln anderer steht. Die Europäische Zentralbank ist also eine Zentralbank, die im Vergleich zu anderen Zentralbanken der Welt – zur Fed, zur Bank of England, zu der japanischen und chinesischen Bank – steht und die sich natürlich in diesem Konzert auch bewähren muss. Sie hat also ihre vertraglichen Grundlagen in der Situation, dass die Europäische Union auf der einen Seite ein Konstrukt sui generis ist, wie man sagen würde, also kein Staat ist, aber auf der anderen Seite eine gemeinsame Währung hat, die sich bewähren soll. Ich habe ein Interesse – das meinte ich mit „starker Euro“ – an einem Euro, der mitspielen kann, der eine anleihefähige Währung ist, in der man seine Anlagen auch sicher wähnt. Deshalb ist das schon auch ein Spannungsfeld, ein globaler Akteur zu sein und gleichzeitig im europäischen Konzert zu arbeiten.