Dies, Herr Kollege, ist in der Tat eine Verordnung, die sich auf den Lärmschutz bezieht und nicht zugleich auch für Abfallvermeidungsstrategien gilt. Da aber, wie ich eben ausgeführt habe, für die Genehmigungen die Kommunen zuständig sind, können die Kommunen auch solche Auflagen erteilen, zum Beispiel ein Mehrweggebot oder die Aufstellung einer ausreichenden Zahl von Abfallbehältern, die dann leicht entleert werden können.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Irmer von der CDU/CSU-Fraktion.