Ehrlich gesagt, ich kenne nicht alle Bedingungen und Vorschriften zur Lärmvermeidung im europäischen Ausland. Dies obliegt dem nationalen Gesetzgeber. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Regelungen zum Beispiel in Spanien völlig anders aussehen, weil es, wie Sie wissen, in Deutschland vor allem die jungen Leute sind, die gegen 23 Uhr ausgehen, während in Spanien Menschen jeden Alters erst gegen 23 Uhr zu Abend essen. Insofern ist das im Verhältnis zu Deutschland sicherlich unterschiedlich geregelt.
Zu dem Themenbereich, zu dem die Frau Bundesministerin Hendricks berichtet hat, gibt es keine weiteren Fragen. Gibt es Fragen zu anderen Themen der Kabinettssitzung vom 21. Februar 2018? – Herr Kollege Dr. Köhler von der FDP-Fraktion, bitte sehr.