Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wie Ihnen bekannt ist, erging dieser Tage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Richtung Ihrer Kollegin Wanka, wonach es politischen Amtsträgern verwehrt ist, unter Verwendung ihrer Amtsressourcen Aktionen oder Verlautbarungen anderer Parteien zu diskreditieren. Meine Frage: Existiert innerhalb der Bundesregierung eine Richtlinie oder eine sonstige Übereinkunft, dass dieser Maßgabe auch effektiv Folge geleistet wird? Die Frage zielt explizit auch in Richtung der Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin.