Zunächst bestätige ich gerne, dass sich viele Untersuchungsmethoden seitdem dramatisch geändert haben. Das ist der wissenschaftliche Fortschritt. Und ich bin ja auch der Meinung, dass dieser berücksichtigt gehört.
Was die heutige Richtlinie Hämotherapie angeht, so orientiert sie sich nicht an gruppenbezogenen Ausschluss- oder Rückstellungskriterien, sondern an einer verhaltensassoziierten Beurteilung der Spendetauglichkeit. Kriterien für einen vorübergehenden Ausschluss sind zum Beispiel auch Auslandsreisen, Schwangerschaft, Impfungen, Operationen.
Ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich von Großbritannien von mehr als sechs Monaten in den Jahren 1980 bis 1996 führt zeitlebens zum Ausschluss von der Blutspende.
Und die Zeitspannen bei Rückstellungen können von einer Woche über vier Monate bis hin zu zwei Jahren gehen. Und die Frage – –
Ich werbe ja nur dafür, dass wir diese Fragen wissenschaftlich entscheiden
und nicht politisch. Deswegen ist mir wichtig, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass wir – jetzt gerade, am Samstag vergangener Woche, in Kraft getreten – das Transfusionsgesetz geändert haben, mit einer Formulierung, die besagt – ich zitiere Artikel 11 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite –:
Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Spende führt, ist
– so der Koalitionsbeschluss –
im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren und daraufhin zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen.
Zitat Ende.