Es gibt kein Verbot für genannte Gruppen.
Allein Einschränkungen für Personen mit einem bestimmten sexuellen Verhalten werden angesprochen.
In der Richtlinie von 2017, abgestimmt zwischen Bundesärztekammer und Paul-Ehrlich-Institut, heißt es auf Seite 18 im Hinblick auf die Exposition, also das Ausgesetztsein des Risikos, eine übertragbare Infektion zu erwerben:
Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen
– nicht Gruppen –,
deren Sexualverhalten ein ... Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV, birgt, für 12 Monate …
So steht es dort drin.
– Herr Brandenburg, es geht nicht um die Männer allein; Männer sind auch dabei. Es geht um
- heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten …
- Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen … anbieten …
- Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben …
- transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten …
Es geht um keine Gruppen, sondern immer um einzelne Personen.
Das ist der entscheidende Punkt, meine Damen und Herren.
Sie bedienen wieder einmal angebliche Minderheiten oder solche, die sich als Minderheiten verstehen bzw. die Sie als Minderheiten erst einmal installieren, meine Damen und Herren. Mit dieser Polarisierung diskriminieren Sie quasi Menschen, indem Sie sie pauschal zu einer benachteiligten Gruppe erklären.
Diesen so diskriminierten Gruppen bieten Sie dann, wie hier geschehen, Ihre Hilfe und Unterstützung auf ideologischer und falscher Grundlage an. Also Schmierentheater und Populismus – mehr sage ich nicht dazu.
Die vorgesehene Ergänzung des § 12a des Transfusionsgesetzes sieht die Bundesärztekammer ebenfalls kritisch.
Im Begründungstext wird ausgeführt: „Die aktuelle Richtlinie Hämotherapie nach dem § 12a sieht in ihrer Ziffer 2.2.4.3.2.2 epidemiologisch begründete befristete Rückstellungen von der Blutspende für bestimmte Gruppen mit erhöhtem Risiko vor, darunter beispielsweise Männer ...
Und so weiter. Ich habe es eben ausgeführt. – Dann sagt die Bundesärztekammer:
Die Richtlinie Hämotherapie wird hier falsch wiedergegeben bzw. falsch verstanden.
In der Richtlinie heißt es nämlich:
Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten … birgt, für zwölf Monate …
So steht es dort drin und nicht, wie Sie es interpretieren. Diese Einschränkung ist allein der Tatsache geschuldet, dass diese Personen eben ein höheres Risiko besitzen, nicht geeignetes Blut zu spenden. So steht es da drin; ist nicht von mir.
Auf das Beratungsergebnis, meine Damen und Herren, der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ der Bundesärztekammer bin ich gespannt. Das RKI und das Bundesministerium für Gesundheit sprechen von der „Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ – also immer nur von Personen.
Meine Damen und Herren, noch mal zur Diskriminierung. Zurzeit dürfen nicht spenden: Häftlinge, Prostituierte, Menschen, die weniger als 50 Kilogramm wiegen, Menschen über 68 bzw. 72 Jahren und diejenigen, die die Frage nach dem Aufenthalt in Großbritannien – das habe ich erst von Herrn Henke erfahren – in den Jahren 1980 bis 1996 bejahen und die länger als sechs Monate dort gelebt haben. Sind die alle diskriminiert, nur weil Sie beispielsweise keine 50 Kilogramm wiegen? Das ist doch ein Witz, was Sie hier machen.
Meine Damen und Herren, die „Süddeutsche Zeitung“, die Ihnen ja auch nahesteht, sagt: