Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Maßnahmen rund um das Coronavirus haben die Wirtschaft im Euro-Raum erheblich beeinträchtigt. Das gefährdet die Preisstabilität; das wissen wir alle. Die Europäische Zentralbank möchte dieser Gefahr nun mit ihrem Pandemie-Notfallkaufprogramm, mit dem sogenannten PEPP, über das wir heute schon viel geredet haben, entgegenwirken. Genau das ist deren Aufgabe. Das Programm wurde im März beschlossen und ist vor zwei Tagen gestartet.
Was aber will die AfD mit Ihrem Antrag? Sie will – ich zitiere Ihren Antrag noch einmal –, dass der Bundestag die Bundesbank auffordert, „im Rahmen des PEPP ab sofort keine weiteren Anleihen aufzukaufen und die bereits erworbenen Titel schrittweise zu veräußern“. Dabei beruft sich die AfD auf das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020. Hierzu möchte ich drei Bemerkungen machen.
Erstens. Die AfD hätte gerne ihre gute alte Zeit zurück. Das wissen wir. Sie träumen von D-Mark-Zeiten, notfalls auch von einem Nord-Euro und alles möglichst in nationaler Hand. Nur: Auch in der guten alten Zeit – darauf hat der Kollege Rehberg schon hingewiesen – hatten weder die Bundesregierung noch der Bundestag der Bundesbank irgendetwas zu sagen. Das war immer schon so. Die Bundesbank war immer unabhängig. Sie ist es heute noch als integraler Bestandteil des europäischen Systems der Zentralbanken. So wollte Deutschland das. So steht es im Artikel 88 Grundgesetz, den Herr Rehberg schon zitiert hat, so steht es im Bundesbankgesetz, und so steht es in den europäischen Verträgen. Wir stellen also fest – noch einmal, auch für Sie von der AfD-Fraktion –: Die Bundesbank ist unabhängig. Weisungen durch den Bundestag sind verfassungsrechtlich unzulässig. Der Antrag fordert etwas verfassungsrechtlich Unmögliches.