Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Scholz! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank ist inzwischen 22 Tage alt, und die öffentliche Debatte zeigt: Das Urteil ist objektiv schwer umzusetzen, und das aus politischen und rechtlichen Gründen. Das zeigte auch die am Montag stattgefundene Anhörung zum Urteil hier im Deutschen Bundestag. Die Einschätzungen der Verfassungsjuristen reichten von: „Die europäische Rechtsgemeinschaft steht auf dem Spiel“ – so Professor Mayer –, „Das Urteil kann eine große Krise in der Europäischen Union auslösen“ – so Professor Classen – über: „Das Bundesverfassungsgericht hat seine Kompetenzen eklatant überzogen“ – so Professor Wegener – bis hin zu: „Das Urteil schafft wegen der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank eine heikle politische und rechtliche Situation für den Bundestag und stellt eine weitgehende Instrumentalisierung von Verfassungsorganen dar“, so Professor Walter von der LMU München.
Wir Grünen nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts natürlich sehr ernst, und wir setzen uns dafür ein, dass der Bundestag seiner Verantwortung aus dem Urteilsspruch nachkommt. Aber wir müssen auch die Gefahren, die in dem Urteil enthalten sind, berücksichtigen, und zwar im Hinblick auf die Unabhängigkeit von Europäischem Gerichtshof und der Europäischen Zentralbank, im Hinblick auf die Einheit der europäischen Rechtsgemeinschaft und auch im Hinblick auf die Zukunft des Euros und der Wirtschafts- und Währungsunion. Das heißt für uns ganz klar: Unsere und die Aufgabe des Deutschen Bundestages muss es sein, in dieser Situation, in diesem Ultra-vires-Konflikt deeskalierend zwischen nationaler Ebene und europäischer Ebene zu wirken.
Die AfD macht mit ihrem Antrag heute das Gegenteil. Diesen entgleisten Versuch von Ihnen, das Urteil für Ihre Zwecke in Geiselhaft zu nehmen, hat das Bundesverfassungsgericht wirklich nicht verdient, meine Damen und Herren.
Um nur das Allerfalscheste an Falschdarstellungen aus Ihrem Antrag herauszugreifen: Gleich in Punkt 2 machen Sie in Bezug auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung – ein Ins-Verhältnis-Setzen von geldpolitischen Maßnahmen einerseits und ihren Wirkungen auf die Wirtschafts- und Fiskalpolitik andererseits –
die Aussage, künftig dürfe es Anleihekaufprogramme der Bundesbank nur mit gesetzlicher Zustimmung des Deutschen Bundestags geben. Das ist das Ende der Unabhängigkeit der Zentralbank in einem Handstreich.
Davon steht nichts, aber auch gar nichts im Urteil. Das widerspricht fundamental dem Grundgesetz und dem EU-Vertrag und zeigt erneut, wes Geistes Kind Sie sind.
Sie wollen kein Urteil umsetzen. Sie wollen einfach nur den Euro zerstören, und dabei werden wir nie mitmachen.
Da der Artikel 130 AEUV erwähnt worden ist, hier noch mal kurz die Erläuterung, damit hier nicht weiter Fake News verbreitet werden. Der Artikel lautet:
Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Das ist sehr klar und deutlich. Hören Sie also endlich auf, in diesem Hause Fake News zu verbreiten, meine Damen und Herren!