Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein besserer Schutz der Finanzen der Europäischen Union ist sinnvoll. Das haben immer wieder statistische Untersuchungen gezeigt. Wir diskutieren inzwischen seit fast 30 Jahren über die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Ich bin froh, dass wir heute konkret über ein Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Staatsanwaltschaft entscheiden können, auch wenn wir uns auch andere Detailregelungen bereits in der Verordnung hätten vorstellen können. Es ist gleichwohl ein erheblicher Schritt weiter, und zwar in die richtige Richtung.
Ein Schutz von Interessen der Europäischen Union nach europäischen Standards wirft allerdings auch Probleme im Hinblick auf die deutsche Rechtsordnung auf. Deswegen lassen Sie mich kurz auf den Gesetzentwurf der FDP eingehen, den wir hier eingebracht haben, um die Stellung der Staatsanwaltschaft in Deutschland generell zu stärken, auch um sie europäischen Standards anzunähern, meine Damen und Herren.
Es geht um das Weisungsrecht der Ministerien oder letztlich eines Ministers gegenüber Staatsanwaltschaften, und zwar im Einzelfall. Es geht also um Fälle, in denen von hoher Stelle Einfluss auf ein konkretes Verfahren genommen werden kann. Die geringe praktische Bedeutung dieses Rechtes darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits seine Existenz eine erhebliche und, wie wir finden, schädliche Wirkung hat. Denn die Existenz des Weisungsrechtes vermittelt den bösen Schein, es gäbe hier die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme auf konkrete Strafverfahren, und das halten wir für nicht hinnehmbar.
Dieses Weisungsrecht bringt darüber hinaus auch den Betroffenen – in diesem Fall den Minister – selbst unter Druck, etwa wenn von außen oder von Oppositions- oder dritter Seite verlangt wird, er möge endlich von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen, um „ordnungsgemäße Zustände“ herzustellen. Das Weisungsrecht ist also ein Problem für die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und damit auch für die Justiz.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften wollen wir europäische Standards einführen. Wir sind an dieser Stelle immer gerne bemüht, andere darüber aufzuklären, wie sie in Europa rechtsstaatlichen Prinzipien genügen könnten. Aber wir selber tun es dann nicht; denn wir haben dieses Weisungsrecht. Dieses Weisungsrecht – das hat der EuGH entschieden – steht der Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften so weit im Wege, dass sie nicht mehr befugt sind, europäische Haftbefehle auszustellen, meine Damen und Herren. Wir haben hier also ein Problem aus europäischer Sicht. Dem sollten wir uns nähern.
Lassen Sie mich ganz kurz noch eines sagen: Die Legitimation der Staatsanwaltschaft als Behörde und ihre demokratische Legitimation beruhen mit Sicherheit nicht auf dem Weisungsrecht der Ministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften. Die Rechtmäßigkeitskontrolle erfolgt in einem Rechtsstaat durch Gerichte
und nicht durch Ministerweisung. Auch das soll einmal klargestellt werden.
Wir haben es hier also mit einem Weisungsrecht zu tun, das über 150 Jahre alt ist. Es ist ein Instrument eines repressiven Obrigkeitsstaates. In einem europäischen demokratischen Rechtsstaat ist dieses Weisungsrecht fehl am Platz. Also lassen Sie es uns abschaffen.
Vielen Dank.