Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen Antrag, der wieder einmal aus der AfD-Giftküche kommt, mit dem Ziel einer Verächtlichmachung des Staates und alles Politischen.
Die AfD macht das hier nicht zum ersten Mal.
Ich kann insoweit an das anknüpfen, was der Vorredner gesagt hat: Sie sind verärgert darüber, wie Herr Maaßen entlassen wurde, nachdem er nachweisbar seine Dienstpflichten verletzt hat. Dass das eine Konsequenz haben musste und dass es eine hatte, finden wir richtig. Deswegen wollen wir das auch nicht ändern.
Dass Sie sich bei dieser Forderung auch noch auf Herrn Wendt berufen, der sich bekanntermaßen monatelang fürs Nichtstun hat bezahlen lassen, sagt auch sehr viel über Ihre Referenzen aus.
Der Gesetzentwurf hat aber einen Teil, über den wir reden können. Da geht es darum, ob die Richterwahl, wie sie derzeit durchgeführt wird, optimal ist oder ob wir dort etwas reformieren können. Wir als Bündnis 90/Die Grünen haben hierzu schon Verbesserungsvorschläge gemacht. In der Tat kann man sich in den Ländern ein Bild davon machen. Ich selbst war lange in Berlin im Richterwahlausschuss. Da wurde mehr diskutiert, da wurden Stellen ausgeschrieben, und wir haben tatsächlich in einer transparenteren Art und Weise die Richter ausgewählt. Dazu bin ich gerne bereit. Wir haben in der Vergangenheit Anträge dazu geschrieben, die wir diskutieren können.
Insbesondere wäre herauszustellen, dass wir die Stellen ausschreiben, damit transparent ist und jeder weiß, dass eine Stelle frei wird. Darüber ließe sich reden.
Auch das Anforderungsprofil für die Stellen könnte transparent dargestellt werden. Aber das würde bedeuten, dass wir bei dem Profil deutlicher machen müssten, dass wir im Sinne der Gleichstellung diese Positionen auch mit Frauen besetzen wollen. Dazu lese ich in Ihrem Gesetzentwurf kein Wort; ehrlich gesagt wundert mich das noch nicht mal.
Nun zum letzten Punkt, zur Weisungsgebundenheit bzw. -freiheit gegenüber der Staatsanwaltschaft. Man fragt sich wirklich, wie sehr Sie in Ihrem alten Job gelitten haben, Herr Reusch, und wie gut es Ihnen dann wohl hier geht, wenn Sie, wie der Kollege Martens es gesagt hat, Zeit für feuchte Träume haben.
Der Punkt ist, dass Ihre Vorschläge gegen Grundprinzipien, sowohl das Demokratieprinzip als auch das Ministerverantwortlichkeitsprinzip, verstoßen. Wollen Sie, dass die Staatsanwälte machen können, was sie wollen? Wen ziehen wir denn dann zur Verantwortung? Es ist doch der Minister, der dafür geradestehen muss, wenn etwas nicht läuft. Es ist der Minister, der eingreifen muss, wenn etwas total schiefläuft. Wenn wir dieses Weisungsrecht abschaffen, haben wir die Situation, dass wir niemanden dafür verantwortlich machen können. Sie würden dann wahrscheinlich Ihr wildes AfD-Treiben sozusagen in die Staatsanwaltschaft überführen. Das wollen wir nicht. Das werden wir verhindern.
Wozu wir aber auch einen Antrag eingebracht haben und worüber wir gerne diskutieren, ist, dafür zu sorgen, dass die politische Einflussnahme nicht möglich ist. Das heißt, beim Weisungsrecht muss deutlich sein: Es gibt keine Einzelweisungen, sondern ein maßvolles Nutzen der Instrumente. Ehrlich gesagt habe ich, als ich Ihren Gesetzentwurf zum ersten Mal gelesen habe, gedacht: Entpolitisierung? Das meint die AfD doch wohl nicht ernst.
Sie wollen die Politisierung der Justiz und der Sicherheitsbehörden in Ihrem Sinne, und das werden wir ganz bestimmt verhindern.