Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Mai 2016 hat der rumänische Staatspräsident die Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Im Jahr 2018 ist die Leiterin dann durch den rumänischen Justizminister abberufen worden. Klaus Johannis, der rumänische Staatspräsident, hat sich geweigert, diese Abberufung zu unterschreiben,
ist aber vom rumänischen Verfassungsgericht gezwungen worden.
Am 5. Mai 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden, dass die vorzeitige Abberufung und damit die Beendigung des Mandats der Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde Artikel 6 sowie Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat und damit rechtswidrig war. Gemeint ist Laura Kövesi, die jetzige Generalstaatsanwältin der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Wer sich also in Rumänien sechs Jahre lang dem Kampf gegen die Korruption verschrieben hat, wer vom eigenen Verfassungsgericht aus dem Amt gedrängt wird, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zieht, dort klagt und obsiegt, ist eine Frau mit Courage, mit Mut. Sie hat unseren Respekt verdient, und sie wird eine gute Generalstaatsanwältin der Europäischen Staatsanwaltschaft sein.
Dieser Fall zeigt auch, dass es ein großes Bedürfnis in Europa gibt, dass Rechtsstaatlichkeit und die Geltung von Menschenrechten zu einem wesentlichen Merkmal europäischer Politik werden. Diesem Ziel hat sich auch die Europäische Staatsanwaltschaft verschrieben, nur auf einen Fokus, auf einen kleinen und begrenzten Fokus konzentriert. Es geht um die Frage des Kampfes gegen Veruntreuung von EU-Geldern. Aber vor dem Hintergrund, dass der mehrjährige europäische Finanzrahmen mittlerweile 1 Billion Euro auf sieben Jahre beträgt und wir gerade politisch dabei sind, diesen Rahmen zu verdoppeln, weil wir die Auswirkungen der europaweiten Covid-19-Pandemie bekämpfen, zeigt sich, dass es in Europa ein Bedürfnis gibt, dagegen vorzugehen, wenn EU-Gelder veruntreut werden. Und das muss Europa aus sich selbst mit rechtsstaatlichen Mitteln leisten.
Deswegen ist es gut, dass die Europäische Staatsanwaltschaft im November dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen kann. Damit das funktioniert, brauchen wir auch in Deutschland die entsprechenden Begleitgesetze.
Aber klar ist auch: Wir müssen die Europäische Staatsanwaltschaft darin unterstützen, dass sie ihre Arbeit mit der nötigen Sachausstattung vorantreiben kann. Im Augenblick sind 32 Staatsanwälte, sogenannte delegierte Staatsanwälte, vorgesehen. Es ist nicht weiter verwunderlich, dass das möglicherweise nicht ausreicht. Deswegen müssen wir uns auch im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen europäischen Finanzrahmen dafür einsetzen, dass die Staatsanwaltschaft die Fälle, die sie auf den Tisch bekommt, mit der nötigen sachlichen und personellen Ausstattung handhaben kann. Und da muss auch klar sein, dass diese Arbeit durch einen gemeinsam getragenen europäischen Geist unterstützt wird, der besagt, dass es eine notwendige und eine wichtige europäische Einrichtung ist, die für mehr Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Europa steht.
Wir wissen auch, dass diese Staatsanwaltschaft noch nicht von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgetragen wird. Sie wird im Wege der verstärkten Zusammenarbeit eingerichtet. Aber ich glaube, wir müssen alles tun, um dafür zu werben, dass sich in den Staaten, die noch nicht dabei sein wollen, ein politischer Wille bildet, dass Europa auch bei der Bekämpfung von Korruption und Veruntreuung von europäischen Mitteln nur dann stark sein kann, wenn wir bei diesem Punkt gemeinsam zusammenstehen und alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sich darauf verständigen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft eine gute Idee ist.
Lassen Sie mich noch einen Satz zum Thema „Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft“ sagen; das ist ein wichtiges Thema. Die Anhörung hat ergeben, dass wir die Probleme des Europäischen Haftbefehls in der Praxis gut handhaben können, und zwar deswegen, weil er in Deutschland ohnehin bereits von einem Richter ausgestellt wird. Entscheidend ist aber ein anderer Punkt: Auch die Staatsanwaltschaft steht nicht außerhalb der demokratischen Legitimationskette, sondern ist darin eingebunden. Wenn wir die Staatsanwaltschaften da hinausdrängen, dann brauchen wir andere Möglichkeiten der demokratischen Legitimierung. Und die Staatsanwaltschaften sind ohnehin zusätzlich der gerichtlichen Kontrolle unterworfen.