Danke, Herr Kollege. Danke, Herr Präsident. – Ich stelle eine Frage, die sich auf den Kinderbonus bezieht, also auf die 300 Euro, die ja Bestandteil des Corona-Konjunkturpakets sind. Diese 300 Euro werden ja nicht nur an Kindergeldberechtigte hier in Deutschland gezahlt, sondern auch an Kindergeldberechtigte, deren Kinder im EU-Ausland leben. Mein Kollege Sebastian Münzenmaier hat ja von der Bundesregierung erfahren, dass es sich hierbei um 90 Millionen Euro handelt, die also demnächst auf ausländische Konten überwiesen werden. Diese 90 Millionen Euro kommen zu den 2 Milliarden Euro hinzu, die seit 2015 auf ausländische Konten überwiesen wurden.
Nun haben wir das Problem, dass darunter viele Bulgaren und Rumänen sind. In Bulgarien liegt der Mindestlohn bei 1,72 Euro, und man kann sich vorstellen, dass der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro dort eine Menge Geld ist. Eigentlich ist es das Facharbeitergehalt eines Bulgaren.
Nun ist es so: Die bayerische Landesregierung hat in den Bundesrat eine Initiative eingebracht, und zwar vor 723 Tagen, mit der sie die Indexierung des Kindergeldes gefordert hat – das heißt die Anpassung an die Lebenshaltungskosten in den Heimatländern –, also das, was wir als AfD im Übrigen auch seit zwei Jahren fordern. Meine Frage an Sie als CSU-Abgeordneter ist, ob Sie diesem Konjunkturpaket zustimmen werden, wenn dort keine Indexierung des Kindergelds für im Ausland lebende Kinder vorgesehen ist.
Vielen Dank.