Ja, ich habe eine Nachfrage direkt zum Sicherheitsgesetz, das verabschiedet wurde. Es gibt darin einige neue Regelungen, die anscheinend direkt für nicht in Hongkong Ansässige, für Non-Residents, gelten sollen. Der Artikel 38 besagt, dass damit die Verurteilung dann teilweise sogar in Mainland China, im Staatsgebiet der Volksrepublik, stattfinden kann. Meine Frage da noch einmal: Werden Sie und wird die Bundesregierung sicherstellen können, dass kein deutscher Staatsbürger Opfer von dieser Gerichtsbarkeit wird und der chinesischen Strafjustiz durch diesen Artikel 38 unterliegt?