Frau Bundeskanzlerin, am Freitag plant die Koalition die Verabschiedung eines Kohleausstiegsgesetzes. Die Bundesregierung – ich glaube, auch Sie persönlich – hat immer gesagt, dass das Ergebnis der Kohlekommission eins zu eins in diesem Gesetz umgesetzt werden soll. Und in der Tat ist es so, dass Betreiber, Länder und Beschäftigte mit großen Milliardenbeträgen – ich formuliere es mal so – üppig bedient werden. Einzig und allein beim Klimaschutz wird ganz erheblich von dem Ergebnis der Kohlekommission abgewichen; das Ergebnis der Kommission wird nicht umgesetzt. Das geht so weit, dass Kommissionsmitglieder davon sprechen, dass das Ergebnis aufgekündigt wird. Sie sagen: Der Gesetzentwurf, hätte er in der Kommission zur Abstimmung gestanden, hätte nie die notwendige Mehrheit bekommen. Das ist objektiv so. Daran kommt man nicht vorbei. Meine Frage an Sie ist: Wann und warum wurde entschieden, einseitig vom Kommissionsergebnis abzuweichen bzw. davon abzuweichen, das Gesetz im Sinne des Klimaschutzes deutlich zu verbessern?