Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte auf das Gutachten zurückkommen. Dieser Begriff „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist der juristische Begriff, der extrem weit gehende Eingriffe in Menschenrechte und in Bürgerrechte begründet. Dann kann sie nach dem Gutachten, aber auch nach meiner persönlichen Überzeugung doch nur gerechtfertigt sein, wenn dringendster Handlungsbedarf besteht.
Ich kann Folgendes einfach nicht verstehen, aber vielleicht können Sie mir da helfen: Wenn in Gütersloh und an einigen anderen Orten örtlich große Infektionszahlen bestehen, wieso müssen dann in drei Vierteln des Bundesgebietes, wo es kaum Infektionen gibt, dieselben Begrenzungen gelten, wie sie zum Beispiel in Gütersloh angemessen sind? Das kann ich nicht verstehen; auch juristisch kann ich es nicht verstehen.