Frau Kollegin Schulz-Asche, ich bin mir immer nicht so ganz sicher, ob auch Sie alle von der Opposition das Gesetz so, wie es jetzt formuliert ist, gelesen haben.
– Doch. Kann man noch zuhören? – Ich glaube, dass ich hier unbestritten auch als jemand stehe, der für die Rechte der Menschen mit Behinderung und für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eintritt. Aber das, was auch wir hier im Bundestag in der Frage der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, in der Frage des Bundesteilhabegesetzes und in der Frage des Selbstbestimmungsrechts gemacht haben, ist genau das, was jetzt hier zum Tragen kommt und was der Unterschied ist zu dem, was vorher im Entwurf war, wo stand, dass den Wünschen zu entsprechen ist, soweit die Qualität gesichert ist. – Hier steht: „Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen.“ Punkt. „Berechtigt“ ist ein sozialrechtlich höchstrichterlich sehr klar definierter Begriff.
Dann kommt: Es ist Aufgabe der Krankenkasse, dafür zu sorgen und zu prüfen, ob die Qualität sichergestellt ist oder wie sie sichergestellt werden kann. Dann kommt, dass dazu alle die, die wir im Teilhabeverfahren haben, mit an einen Tisch müssen. Es gibt nicht mehr das Problem, dass die Krankenkasse einfach die Leistung verweigern kann. Sie sind alle gehalten, miteinander daran mitzuwirken. Wenn es hier um Intensivpflege geht und wenn wir Vereinbarungen machen, dann hat das doch etwas damit zu tun, dass wir die Versicherten oder die, die sie betreuen, auch in diesen Prozess einbeziehen wollen, sodass nicht einfach nur die anderen darüber entscheiden, was passiert.
Deshalb frage ich Sie, ob Sie das genauso gelesen haben; denn ich wundere mich schon über die Kritik, die hier aufkommt, auch in vielen Debatten, die gerade über Behindertenpolitik geführt werden.