Und es ist zuvörderst Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs – so formulieren wir es im Antrag, und das ist auch die Wortwahl des Bundesverfassungsgerichts –, über die Anwendung und Auslegung europäischen Rechts, der europäischen Verträge zu befinden, das zu befördern und entsprechend Recht zu sprechen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Sie haben jetzt noch einen Satz. Dann entziehe ich Ihnen das Wort.