Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es nicht so schlimm wäre, wäre es schon fast komisch: Die AfD beschwert sich über Hass. Die Partei, deren Markenkern der Hass ist, beschwert sich über Hass.
Die rechtsextremistischen Morde von Halle und an Walter Lübcke waren die furchtbaren Früchte der Saat des Hasses, die Sie gesät haben.
Der Mörder von Walter Lübcke hat sogar für die AfD plakatiert, wie wir heute wissen.
Als ich Ihren Antrag „Sachverständige vor Hass schützen“ gelesen habe, habe ich erst gedacht, wir sollen Sachverständige vor Ihnen schützen.
Aber dann habe ich gemerkt, dass es um Ihre eigenen Sachverständigen geht. Das ist bemerkenswert. Die AfD ist bekanntlich diejenige Fraktion, die sich ja kaum ernsthaft an Ausschussarbeit beteiligt und schon gar nicht an Sachverständigenanhörungen.
Mein Sozialausschuss hat in dieser Wahlperiode bislang 34 Anhörungen durchgeführt. Die AfD als größte Oppositionsfraktion hat überhaupt nur neunmal einen Sachverständigen benannt, also noch nicht mal bei einem Drittel der Anhörungen. Alle anderen Fraktionen haben natürlich in jeder Anhörung Sachverständige benannt, so wie sich das auch gehört. Und bei den neun Malen haben Sie auch noch zweimal einen Professor benannt, bei dem sich danach herausstellte, dass er gar kein Professor ist.
Gegen den ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Titelmissbrauchs. Unsäglich!
In Ihrem Antrag fordern Sie nun, dass niemand wissen soll, welche Sachverständigen die Fraktionen benennen, also dass vor allem natürlich niemand wissen soll, welche Sachverständigen Sie benennen. Sie wollen, dass diese Informationen nach der Geheimschutzordnung als VS-Vertraulich eingestuft werden.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren hier im Bundestag die Einführung eines Lobbyregisters. Die GroKo hat sich heute sogar auf die Einführung eines Lobbyregisters verständigt. Wir diskutieren hier im Parlament die volle Transparenz über Einflussnahmen im Gesetzgebungsverfahren, und Sie wollen die Zuordnung der Sachverständigen unter die Geheimschutzordnung fassen. Unglaublich!
In Ihrem zweiten Antrag fordern Sie die Aufhebung der Coronasonderregeln des Bundestags zur Beschlussfähigkeit. Begründung: Die Pandemie ist vorbei; wir können wieder zu einem normalen Leben zurückkehren. – Der erste Antrag, über den ich eben geredet habe, der ist einfach nur gaga. Dieser zweite Antrag ist allerdings hochgefährlich; denn natürlich ist die Pandemie nicht vorbei.
Die ganze Welt lobt die Bundesregierung für ihre vorsichtige und umsichtige Vorgehensweise mit Corona. Und Sie wollen, dass wir den Weg Ihrer großen Vorbilder Bolsonaro und Trump einschlagen.
Diese beiden haben mit ihrer verantwortungslosen Corona-ist-harmlos-Politik ihre Länder ins Unglück geführt, und genau das wollen Sie auch.
Dieser Antrag macht einmal mehr in schlimmer Weise deutlich, wie gefährlich und verantwortungslos die AfD ist.
Danke.