Ja, gerne. – Ich empfehle den Fachleuten trotzdem, noch mal im Bericht des Finanzausschusses nachzulesen, weil nämlich genau dort darauf hingewiesen wird, was der gesetzgeberische Wille ist. Wenn man diesen mit dem BMF-Schreiben vergleicht, dann zeigt sich eben, dass nicht der gesetzgeberische Wille umgesetzt wird. Ich gehe also davon aus, dass man da noch mal nachbessert. Es ist ein Entwurf, der noch nicht veröffentlicht ist. Da bitte ich Sie herzlich, sich noch einmal den Bericht des Finanzausschusses zu Gemüte zu führen.
Mittwoch, 9. September 202019. Wahlperiode, 172. SitzungBefragung der Bundesregierung
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