Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. – Ist Ihnen bekannt, dass es bei internationalen Investitionsstreitigkeiten nur darum geht, dass der Investor bei einem enteignungsgleichen Eingriff durch die Gesetzgebung einen Anspruch darauf hat, gegebenenfalls entschädigt zu werden? – Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage ist: Glauben Sie, dass ein deutscher Mittelständler, der vor einem kanadischen Gericht Recht einklagt, zum Beispiel eine Entschädigung, dort eher recht bekommt als vor einem gemeinsam von beiden Akteuren, EU und Kanada, geschaffenen Internationalen Gerichtshof?