Danke für die Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, noch einmal aufzuzeigen, was in diesen Schiedsgerichten bisher verhandelt wurde. Dort haben einzelne Investoren – teilweise war das sehr fragwürdig – den einzelnen Staat auf Entschädigung verklagt. Mit Enteignung hatte das überhaupt nichts zu tun, sondern da war entgangener Gewinn Gegenstand des Verfahrens.
Wenn Unternehmen künftig nicht mehr dadurch Gewinne erzielen wollen, dass sie vernünftige Produkte herstellen, sondern dadurch, dass sie diese Klageindustrie benutzen, dann lehnen wir das eindeutig ab. Das ist der Punkt.
Zu Ihrer zweiten Frage: wo man möglicherweise eher recht bekommt. Es geht nicht darum, wo man eher recht bekommt, sondern ob es Recht ist, was man da bekommt. Es ist einem kanadischen Unternehmen wie auch jedem deutschen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zuzumuten, wenn es sich ungerecht behandelt fühlt, ein deutsches Gericht zu bemühen. Dem deutschen Mittelständler steht genauso offen, ein kanadisches Gericht zu bemühen. Auch kanadische Unternehmen haben nicht die Möglichkeit, einen Internationalen Schiedsgerichtshof zu bemühen. Dort müssen die nationalen Gerichte entscheiden. Warum dieses unterschiedliche Recht, meine Damen und Herren?